Zusätzliche Gebrauchshinweise zur verpflichtenden Verwendung von brandmindernden Komponenten.
Das BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) fordert für ab dem
01.07.2012 neu in Verkehr gebrachte Sauerstoffkonzentratoren die Erfüllung folgender
Anforderungen:
1. Verhindern von Eindringen von Feuer in das Gerät am Ausgangsanschluss
2. Stoppen der Sauerstoffzufuhr bei Zündung des Zubehörs, dabei Umsetzung im
Zubehörbereich möglichst nah am Patienten.
Aus diesem Grund wird die Verwendung von zusätzlichen Komponenten wie nachfolgend
beschrieben zwingend vorgeschrieben:
Für die Durchführung des Brandschutzes erhalten Sie bei uns alle erforderlichen Zubehörteile.
Wir möchten daher alle Patienten bitten, in ihrem eigenen Interesse ihr Leben und das Leben ihrer Angehörigen nicht in die Hände einer Brandschutz-Sicherung zu legen. Stellen Sie das Rauchen in unmittelbarer Nähe des Sauerstoffkonzentrators komplett ein, um für Sie entstehende Mehrkosten zu vermeiden und um sich und Ihre Umgebung zu schützen. Natürlich können Sie sich als mündiger Bürger zusätzliche Brandschutzsicherungen gerne auf eigene Kosten durch unsere Mitarbeiter einbauen lassen.